Gerade im Bereich des Familienrechts und Erbrechts zeigt es sich, dass fehlende Regelungen im Ernstfall verheerende und ungewollte Folgen haben können.
So unangenehm es sein mag, sich zu Beginn der Ehe mit einem Ehevertrag, also Regelungen im Falle des Scheiterns der Ehe oder in jungen Jahren mit Regelungen zur Vermögensnachfolge auseinander zu setzen: es zeigt sich immer wieder, dass durch rechtzeitige Regelungen böse Überraschungen ausbleiben.
Durch den Abschluss eines Ehevertrags oder Lebenspartnerschaftsvertrags werden schon in einem frühen Stadium mögliche Konfliktpotentiale erkannt und einer einvernehmlichen Regelung zugeführt. Ist die Ehe erst einmal gescheitert, kann man sich über diese Punkte oftmals nicht mehr einigen.